Herr Andreas Weber
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Im eisenbahnrechtlichen Genehmigungsverfahren sind die Belange der Arbeitssicherheit und des Arbeitnehmerschutzes von der jeweiligen Eisenbahnbehörde zu berücksichtigen. Die eisenbahnrechtlichen Bewilligungen dürfen nur erteilt werden, wenn Arbeitnehmerschutzvorschriften der Genehmigung nicht entgegenstehen und zu erwarten ist, dass Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen vermieden werden.
Auf europäischer Ebene gilt es, die unterschiedlichen nationalen Anforderungen an den Arbeitnehmerschutz und die Arbeitssicherheit zusammenzubringen. Dies gilt insbesondere für den grenzüberschreitenden Verkehr.
Als Sachkundige und Designated Body für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit bietet AEbt umfangreiche Dienstleistungen: